Eingabe der Pfarrer von Großpold, Urwegen und Dobring an die Nationsuniversität, in der sie die trostlose Lage der drei Dörfer beschreiben
Großpold ist eine freie Gemeinde des Reußmarkter Stuhl, in der 71 Wirte,4 Arme und ein Schulmeister wohnen; 3 Höfe sindverlassen. Großpold ist der volksreichste Ort des Stuhls.
Bau eines evangelischen Gemeindehauses nach Plänen von Architekt Heinrich Eder
Brand im Dorf
Grundvermessung
Hattertbegehung zwischen Hamlesch und Großpold
Großbrand
Die Gemeinde erhält ein Jahrmarkts- und eine Wochenmarktsprivilegium
Eine Turmknaufinschrift aus diesem Jahr beschreibt die Verhältnisse in der Gemeinde
Kaiser Josef II. äußert sich über die österreichischen Emigranten in Großpold
56 Personensterben an der Pest
Vertrag zwischen Großpold und Rod
Kaiserliche Truppen plündern den Ort aus
Kurutzenunruhen
Die Gemeinde ist verschuldet, die Anzahl der Wirte zurückgegangen. Trotzdem müssen immer wieder Einquartierungen in Kauf genommen werden
Die Nationsuniversität gewährt der Gemeinde einen Steuernachlass
Die Gemeinde hat Unkosten mit der Bewirtung von Durchreisenden. Die Großpolder teilen dem Sachsenkomes mit, dass sie, wenn sie weiterhin so viel Steuern zahlen müssen, ihre Gemeinde auflassen werden, wie es die Leute aus Tschapertsch, Kleinpold und Großlogdes getan haben.
Hungersnot durch schlechte Witterung
Türkische Truppen, die zur Bestrafung des Fürsten Georg Rakotzy II ins Land gekommen sind, verbrennen Großpold vollständig
Die Nationsuniversität bestraft den Markt Reußmarkt, weil er sicheinen fürstlichen Befahl hat ausstellen lassen, demgemäß der Großpolder Wochenmarkt aufgehoben werden soll
Es wird ein Rechnungsbuch der Gemeinde angelegt
Streit zwischen Reußmarkt und Großpold wegen der Abhaltung eines Marktes
Grenzstreit zwischen Großpold und Tetscheln
Ein Grenzstreit zwischen Großpold und Tilischka wird zugunsten von Großpold entschieden
Mit 117 Wirten ist Großpold die stärkste Gemeinde des Reußmarkter Stuhles
Streit zwischen Dobring und Großpold wegen einem Bach
Zwei Adlige verkaufen ihren ererbten Besitz auf Großpolder Hattert der Gemeinde. Der Vertrag wird von dem Rat von Hermannstadt bezeugt
Beglaubigung der Urkunden von 1424,1378 und 1376 durch das Weißenburger Kapitel
Die Hermannstädter Provinz der Sieben Stühle bestätigt die von Albu, dem Hofgrafen des walachischen Woiwoden Dan II., in einem Grenzstreit zwischen Großpold und Tescheln getroffene Entscheidung, wonach ein strittiges Gebiet den Großpoldern zugesprochen wird.
König Sigismund bestätigt die Urkunden von 1376 und 1378
Gräf und Hann von Großpold berichten den Vertretern der Sieben Stühle von einem rumänischen Dorf, das Großpold in Besitz gehabt habe und das zur Zeit entvölkert ist. Sie bitten um die Erlaubniss dieses Dorf wieder aufzubauen. Es handelt sich um das Dorf Rod
Die Hermannstädter Provinzialversammlung der Sieben Stühle bestätigt aufgrund des Berichts der Kommission den festgesetzten Grenzverlauf, durch den Großpold wieder in den Besitz des vom Tompa besetzten Gebietes gelangt. Der Grenzverlaufwird auch von Bischof Gobelinus bezeugt
Eine Kommission führt eine Hattertbegehung zwischen Großpold und Tescheln durch
König Ludwig beauftragt die Hermannstädter Provinz der Sieben Stühle, den der Gemeinde Großpold durch Johann Tompa entrissenen Landstrich wieder mit dem Hattergebiet der Gemeinde zu vereinigen
Großpold wird in den Besitz eines Gebietes eingeführt, das der Gemeinde zeitweilig von Johannes dictum Tumpa strittig gemacht worden ist
Großpold ist eine freie Gemeinde des Reußmarkter Stuhles, der in der Versammlung der Sieben Stühle durch Graf Ywan von Großpold und seinen Neffen, den Gragen Mortyn, vertreten wird
Aus dem Steuerverzeichnis eines päpstlichen Steuersammlers ist ersichtlich daß die Einkünfte der Kirchengemeinde Großpold 40 Silbermark betragen
Im zehntprozess zwischen dem Weißenburger Kapitel und sächsischen Dekanten wird mehrere Male der Pleban Reinher von Großpold unter den Geistlichen des Mühlbacher Dekanates genannt.
Graf Henning von Großpold, Sohn des Werner, kauft von dem Grafen Petrus Jung aus Reußmarkt das Gebiet Mon. Es handelt sich dabei um die untergegangene Besitzung Mondorf bei Reußmarkt
In einer Prozessurkunde wird der Pleban Paulus von Großpold als Zeuge vernommen. Dies ist die erste urkundliche Erwähnung des Ortes